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Europäischen IT Zertifizierung Institut, EITCI

EITCI Kurznachrichten

IT Zertifikate: Zeit der IT Arbeitsmarkt in der EU ist sehr Konkurrenz. Die meisten der fortgeschrittenen IT-Tools ermöglichen erhebliche Automatisierung von vielen manuellen Technik.
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EITCI Mitglieder





EITCI Organisationsstruktur

Die organisatorische Struktur des europäischen IT-Certification Institute ist folgende:

    • Die Generalversammlung
    • Das Board of Directors
    • Der Geschäftsführende Direktor
    • Die Ausschüsse
    • Der externe Prüfer

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern (mit Ausnahme der in der Zertifizierungs-Mitglied-Klasse) der EITCI Institut. Alle Mitglieder haben eine Stimme. Die Generalversammlung hat alle Befugnisse, die ihm nach den Artikeln os Vereins, und zwar:

    • Die Änderung der Satzung
    • Der Beschluss zur Auflösung des Instituts
    • Die Wahl und Abberufung der Geschäftsführer
    • Die Genehmigung des Instituts der Haushalte, der Rechnungslegung und Jahresbericht
    • Die Benennung der externen Prüfer

Jedes Mitglied hat das Recht haben, durch ein Schreiben per Post oder einem anderen Medium der schriftlichen Kommunikation, vertreten zu sein an der Generalversammlung durch einen Proxy-Inhaber, kann ein Mitglied einer Klasse.

Die Generalversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr auf eine Einladung der Angabe des Ortes, das Datum und die Tagesordnung verschickt durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, oder seinem Stellvertreter mindestens 15 Kalendertage im Voraus. Die Generalversammlung wird insbesondere den Bericht über die Tätigkeit des Instituts im vergangenen Jahr, genehmigt den Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr und genehmigt den Haushaltsplan, die Mitgliedsbeiträge und die Eintrittspreise für das folgende Jahr, sowie die Freigabe Board im Hinblick auf ihre Aufgaben. Eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden durch den Vorsitzenden des Board of Directors oder von zwei Direktoren auf Verlangen von den Interessen des Instituts oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder. Sparen Sie im Notfall, Bekanntmachung der Sitzungen werden mindestens 15 Kalendertage im Voraus. Nur eine außerordentliche Sitzung kann die Satzung gemäß Artikel 19 beschließen oder die Auflösung des Instituts im Einklang mit Artikel 20. Die Generalversammlung wird dem Vorsitz des Vorsitzenden des Board of Directors oder, in Abwesenheit des Vorsitzenden, vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden, in Ermangelung der durch einen Direktor von seiner / ihrer Kollegen. Das Protokoll der Generalversammlung wird vom vorsitzenden Person der Versammlung gehalten und in einer separaten Datei in das Institut Sitz der Geschäftsführende Direktor, bei der Beseitigung der Mitglieder.

Das Board of Directors

Das Board verfügt über eine mindestens 2 und maximal 10 Regisseure. Eine Mehrheit der Regisseure nominiert sind und unter den gewählten Personen, die die Voraussetzungen für die akademische Mitgliedschaft des Instituts. Diese Direktoren sind davon zurücktreten, wenn die Voraussetzungen für die akademische Mitgliedschaft nicht mehr gelten. Im Falle einer Vakanz der Verwaltungsrat hat die Befugnis haben, eine einstweilige Regisseur Erwartung einer Entscheidung der nächsten Generalversammlung. Die Generalversammlung kann beschließen, einen Direktor. Ein solcher Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Der Vorstand wählt einen Vorsitzenden unter den Regisseuren, die sich nicht qualifizieren, für akademische Forschung oder die Mitgliedschaft des Instituts und einen stellvertretenden Vorsitzenden, qualifiziert sich für akademische Forschung oder Mitgliedschaft. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende beruft Sitzungen des Vorstandes. Sparen Sie im Notfall, Bekanntmachung der Sitzungen werden mindestens 15 Kalendertage im Voraus. Vorstand Sitzungen können sowohl physisch als auch von Online-Telekommunikation. Wenn eine Sitzung im Besitz von Online-Telekommunikation, Direktoren muss über eine rechtzeitige Informationen, damit sie zum Ausdruck bringen, eine voll als Stellungnahme zu den Punkten auf der Tagesordnung. Objekte während der Abstimmung über eine Online-Telekommunikations-Sitzung daran erinnert werden, und bestätigt, bei der nächsten Sitzung folgende physikalische. Dennoch, das Fehlen einer solchen Bestätigung ist nicht entkräften die getroffenen Entscheidungen zu gewinnen. Die maximale Laufzeit des Amtes für Direktoren beträgt 3 Jahre. Directors Wiederwahl ist zulässig. Die Protokolle des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden gehalten und in einer separaten Datei in das Institut Sitz der Geschäftsführende Direktor, bei der Beseitigung der Mitglieder.

Das Board of Directors hat alle Befugnisse, um die Ziele des Instituts, und auf Wirkung und vollständige Verwaltung aller Maßnahmen, mit Ausnahme der Befugnisse vorbehalten durch Gesetz oder durch diesen Artikeln an die Generalversammlung. Sofern der Verwaltungsrat delegiert hat tägliche Verwaltung, die Handlungen verbindliche das Institut in Bezug auf Dritte sind nur wirksam unterzeichnet durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder gemeinsam durch zwei Geschäftsführer, Inhaber oder durch besondere Vollmachten. Gerichtsverfahren verwickelt sind, entweder als Kläger oder Beklagter, werden von der Board of Directors vertreten durch den Vorsitzenden oder von einer Person den Vorstand hat in diesem Sinne.

Der Geschäftsführende Direktor

Der Verwaltungsrat ernennt einen Verwaltungsdirektor, qualifiziert sich für die akademische Mitgliedschaft des Instituts. Der Geschäftsführende Direktor ist mit der täglichen Leitung des Instituts unter der Verantwortung des Vorstandes, legt seine / ihre Befugnisse. Die maximale Laufzeit des Executive Director's Büro wird 3 Jahre. Der Geschäftsführende Direktor kann wieder bestellt.

Die Ausschüsse

Der Verwaltungsrat ernennt einen Ausschuss Mitgliedschaft und bestellen kann, wie andere Ausschüsse der Auffassung ist, dass es nützlich für die ordnungsgemäße Staatsführung des Instituts, wie ein Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt, das Mandat und die Befugnisse der Ausschüsse er ernennt. Ausschüsse Bericht an den Vorstand über ihre Tätigkeit.

Der externe Prüfer

Die Generalversammlung ernennt einen externen Prüfer aus den Mitgliedern des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Belgien. Das Mandat des externen Prüfers darf nicht mehr als zwei Jahren. Es kann verlängert werden. Die Generalversammlung bestimmt die Gebühr, wenn überhaupt, zu zahlen an die externen Prüfer.

Die EITCI Institut finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, spezifische Beiträge (vorausgesetzt, diese sind mit der Maßgabe, dass sie in keiner Weise Einfluss auf die Unabhängigkeit des Instituts und / oder ihrer Organe) sowie durch Einnahmen aus Aktivitäten Institut (zB Lizenzgebühren von Bücher und Veröffentlichungen, lizenzierte IT-Zertifizierung Methoden und Standards).

 

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